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VERTRAGSGRUNDLAGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-Bedingungen für Attia-Leistungen. Stand: 5. September 2026.

Hinweis zum Gründungsstatus

Die Gesellschaft befindet sich in Gründung. Register- und Steuerangaben werden nach Eintragung beziehungsweise Zuteilung ergänzt. Bis zur wirksamen Gründung dient diese Website der Produktinformation und Vertragsanbahnung. Vertragspartner ist ausschließlich der im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich bezeichnete Rechtsträger.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für die Bereitstellung, Einrichtung, Integration und Unterstützung des Produkts Attia. Der konkrete Vertragspartner wird bis zur Eintragung der Nukleus Technologies GmbH im individuellen Angebot bezeichnet.

2. Vertragsschluss und Rangfolge

Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch beiderseitige Unterzeichnung. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und Service-Level-Regelungen gehen diesen AGB in dieser Reihenfolge vor. Schweigen gilt nicht als Annahme.

3. Leistung Attia

Art, Umfang, freigeschaltete Werkzeuge, Nutzerzahl, Speicher, Modellzugänge und Support ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Attia unterstützt betriebliche Arbeitsabläufe durch KI-gestützte Verarbeitung, Recherche, Dokumentenerstellung und angebundene Werkzeuge. Erweiterungen oder individuelle Integrationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. KI-Ergebnisse und menschliche Freigabe

KI-Ergebnisse können unvollständig oder sachlich falsch sein. Der Kunde prüft Ergebnisse vor rechtlich, finanziell, steuerlich, medizinisch, sicherheitsrelevant oder anderweitig wesentlicher Verwendung. Außenwirksame Handlungen werden nur im vereinbarten Freigaberahmen ausgeführt. Eine fachliche Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung ist nicht geschuldet.

5. Mitwirkung und zulässige Nutzung

Der Kunde hält Zugänge geheim, vergibt nur erforderliche Berechtigungen, sorgt für rechtmäßige Daten- und Systemzugriffe und informiert uns über sicherheitsrelevante Änderungen. Eine rechtswidrige Nutzung, Umgehung von Schutzmaßnahmen, Überlassung an unberechtigte Dritte oder Verarbeitung ohne erforderliche Rechtsgrundlage ist untersagt.

6. Verfügbarkeit und Änderungen

Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie im Angebot oder SLA ausdrücklich vereinbart sind. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Ausfälle notwendiger Drittanbieter können die Nutzung vorübergehend einschränken. Wesentliche dauerhafte Leistungsminderungen berechtigen den Kunden zu den gesetzlichen Rechten.

7. Vergütung

Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Zusätzliche, vom Kunden beauftragte Leistungen werden nach dem vereinbarten Aufwand abgerechnet.

8. Nutzungsrechte und Kundendaten

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von Attia. Rechte an Software, Modellen, Systemdesign und allgemeinen Verbesserungen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Rechte an Kundendaten und kundeneigenen Inhalten verbleiben beim Kunden; ihre Verarbeitung erfolgt nur zur Vertragserfüllung und nach den Datenschutzvereinbarungen.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Beide Seiten behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich und schützen sie angemessen.

10. Mängel und Support

Reproduzierbare Mängel sind mit den zur Prüfung erforderlichen Angaben zu melden. Wir dürfen nach unserer Wahl nachbessern oder eine gleichwertige Umgehung bereitstellen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für vom Kunden ungeprüft übernommene KI-Ergebnisse richtet sich nach diesen Grundsätzen.

12. Laufzeit und Vertragsende

Laufzeit und ordentliche Kündigung ergeben sich aus dem Angebot. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Nach Vertragsende werden Zugänge gesperrt und Daten nach Vereinbarung herausgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand Osnabrück. Änderungen für bestehende Verträge bedürfen einer Vereinbarung; neue Fassungen gelten nicht allein durch Veröffentlichung auf dieser Website.

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